Vorstand

 Statuten des Ski-Clubs Pizol Wangs - Sargans

 Inhalt

1. Name und Sitz
2. Zweck und Ziele
3. Mitgliedschaft
4. Organe des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans
5. Verschiedenes

1. NAME UND SITZ
Art. 1 Der Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans ist ein Verein nach schweizerischem Recht und
untersteht den Bestimmungen von Art. 60 ff. ZGB.
Der Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans hat Sitz in Wangs Gemeinde Vilters/Wangs.
Art. 2 Der Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans gehört mit allen seinen Mitgliedern dem Schweizerischen
Skiverband (Swiss-Ski) und dem entsprechenden Regionalverband an. Der Ski-Club PIZOL
Wangs - Sargans ist diesen beiden Verbänden gegenüber beitragspflichtig. Die Statuten von
Swiss-Ski und dem entsprechenden Regionalverband bilden ergänzende Bestandteile zu
diesen Clubstatuten.

2. ZWECK UND ZIELE
Art. 3 Der Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans bezweckt die Förderung und Pflege des Skisports sowie
die Kameradschaft und Geselligkeit. Er ist sowohl politisch wie konfessionell neutral.
Art. 4 Die Ziele des Ski-Clubs PIZOL Wangs - Sargans sind folgende:
* Förderung des Ski- und Snowboardsports auf allen Altersstufen und in allen Disziplinen.
* Vermitteln der Freude am Wintersport.
Animation möglichst vieler Mitbürger in der Region PIZOL Wangs - Sargans zur Ausübung
des Ski- und Snowboardsports.
* Förderung der Kameradschaft.
* Unterstützung der wettkampfbegeisterten Schneesportler und Sportlerinnen.
* Organisation von Schneesportveranstaltungen
* Wahrung der Interessen der Clubmitglieder im Tätigkeitsbereich des Ski-Clubs.


Art. 5 Der Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans erreicht seine Ziele durch folgende Aktivitäten:
* Führung einer Jugendabteilung JO
* Organisation von Anlässen zur Förderung des Ski- und Snowboardsports.
* Organisation von Wettkämpfen.
* Ausbildung von Clubmitgliedern und Interessierten im Bereich der Skitechnik.
* Ausbildung von Clubfunktionären.

3. MITGLIEDSCHAFT
Art. 6 Mitgliederkategorien des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans sind:
a) Jugendorganisation JO
b) Junioren
c) Senioren
d) Passivmitglieder
e) Freimitglieder
Mitgliederstatus des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans sind:
a) Veteranen
b) 40 Jahre Mitgliedschaft
c) Clubehrenmitglieder
Art. 7 JO sind Clubmitglieder entsprechend den Jahrgängen der jeweils gültigen FIS-Bestimmungen.
Sie haben kein Stimmrecht und sind gegenüber Swiss-Ski nicht beitragspflichtig.
Art. 8 Junioren sind Clubmitglieder entsprechend den Jahrgängen der jeweils gültigen FIS-
Bestimmungen. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig.
Art. 9 Senioren sind Clubmitglieder, die das Juniorenalter zurückgelegt haben. Sie sind
stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig.
Art. 10 Passivmitglieder sind Clubmitglieder im Seniorenalter (diese Mitglieder nehmen nicht aktiv am
Clubleben teil, bestreiten keine Wettkämpfe etc.). Sie sind stimmberechtigt und gegenüber
Swiss-Ski beitragspflichtig.
Art. 11 Freimitglieder sind Clubmitglieder, die dem Club seit mehr als 40 Jahren angehören (die Jahre
als JO-Mitglied zählen nicht). Sie werden vom Vorstand als Swiss-Ski Freimitglieder
vorgeschlagen und von Swiss-Ski ernannt. Sie sind stimmberechtigt, gegenüber Swiss-Ski
jedoch nicht beitragspflichtig. Freimitglieder sind Clubmitglieder mit Eintritt vor 30. April 1977,
der Swiss-Ski seit mehr als 40 Jahre angehören (die Jahre als JO-Mitglied zählen nicht). Die
Freimitglieder werden auf Antrag ihres Clubs von Swiss-Ski zum Swiss-Ski Freimitglied
ernannt. Der Antrag auf Ernennung ist dem Mitgliederservice von Swiss-Ski via OCV zu
melden. Swiss-Ski Freimitglieder erhalten das Swiss-Ski Goldabzeichen. Sie sind
stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski nicht beitragspflichtig.
Art. 12 Veteranen sind Clubmitglieder, die dem Club seit mehr als 25 Jahren angehören (die Jahre als
JO-Mitglied zählen nicht.) Sie werden vom Vorstand zu Swiss-Ski Veteranen ernannt und
Swiss-Ski gemeldet. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig.
Veteranen ist ein Status. Diese Mitglieder bleiben in derselben Kategorie (Senior/Passiv) wie
bisher.

Art. 13 Ab 1. Mai 2017 werden gemäss Entscheid an der Swiss-Ski DV vom 25. Juni 2016 keine
neuen Freimitglieder mehr aufgenommen. Der Skiclub kann Mitglieder, die seit 40 Jahren
(ohne die Jahre als JO-Mitglied) Swiss-Ski angehören jedoch nach wie vor Swiss-Ski melden.
Sie erhalten als Treuegeschenk das Swiss-Ski Goldabzeichen, sind stimmberechtigt und
gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig.
40 Jahre Mitgliedschaft ist ein Status. Diese Mitglieder bleiben in derselben Kategorie
(Senior/Passiv) wie bisher.
Art. 14 Clubehrenmitglieder sind Clubmitglieder, die sich um den Club besonders verdient gemacht
haben. Sie werden auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.
Clubehrenmitglieder ist keine Mitgliederkategorie von Swiss-Ski. Diese Mitglieder werden
gegenüber Swiss-Ski administrativ entsprechend den Kriterien der Swiss-Ski Statuten jeweils
in die offiziellen Swiss-Ski Mitgliederkategorien eingeteilt.
Art. 15 Aufnahme von Clubmitgliedern
In den Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans werden Damen und Herren entsprechend der
Alterskategorien der jeweils gültigen FIS-Bestimmungen aufgenommen. Die Anmeldung
erfolgt mündlich oder schriftlich beim Vorstand. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand
unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
Jedes Clubmitglied wird durch seine Aufnahme gleichzeitig auch Mitglied des
Schweizerischen Skiverbandes (Swiss-Ski) und des entsprechenden Regionalverbandes.
Das Mitglied erklärt sich mit Aufnahme in den Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans damit
einverstanden, dass der Ski-Club für die Mitgliederbewirtschaftung und den Adressenabgleich
vollständige Mitgliederlisten mit allen obligatorischen Angaben zur Verwaltung und
Verwendung an die nachfolgenden Verbände und Institutionen übermittelt:
* Swiss-Ski
* jeweiliger Regionalverband
Art. 16 Wechsel der Mitgliedschaftskategorie
Der Wechsel von der JO-Kategorie/Junioren-Kategorie zur nächsthöheren Kategorie erfolgt
automatisch.
Art. 17 Ausschluss von Clubmitgliedern
Ein Mitglied, das seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club trotz wiederholter
Mahnung nicht nachkommt, oder das durch sein Verhalten dem Ansehen des Clubs in grober
Weise schadet, kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung vom Club
ausgeschlossen werden.
Art. 18 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sowie durch
Auflösung des Clubs. Eine Austrittserklärung ist dem Vorstand schriftlich bis spätestens am
30. September einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Mitgliedschaft für das nächste
Vereinsjahr als erneuert.

Art. 19 Mitgliederbeitrag
Die Jahresbeiträge sämtlicher Mitgliederkategorien des Ski-Clubs PIZOL Wangs - Sargans
werden von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt. Sie werden jeweils im Dezember
für das laufende Jahr erhoben. „Clubehrenmitglied“ ist keine Swiss-Ski Mitgliedschaft. Die
Clubehrenmitglieder werden bei Swiss-Ski administrativ entweder der Kategorie Senior oder
Passiv zugeteilt. Die Swiss-Ski-Jahresbeiträge der Clubehrenmitglieder werden vom Club
bezahlt.
Die Mitglieder des Vorstandes des Ski-Clubs PIZOL Wangs - Sargans sind während ihrer
Amtszeit vom Mitgliederbeitrag befreit.
Mitglieder, welche bei Swiss-Ski durch einen anderen Club gemeldet sind, bezahlen einen
reduzierten Mitgliederbeitrag.
Art. 20 Für die Verbindlichkeit des Ski-Club PIZOL WANGS - SARGANSl haftet einzig das
Clubvermögen. Eine persönliche Haftung eines Vereinsmitgliedes ist ausgeschlossen.

4. ORGANE DES SKI-CLUB PIZOL WANGS - SARGANS
Art. 21 Die Organe des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
Art. 22 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans. Sie
findet jedes Jahr innerhalb von 60Tagen nach Abschluss des Vereinsjahres als ordentliche
Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt spätestens 10 Tage vor der
Mitgliederversammlung unter Angabe der Traktanden. Die Mitgliederversammlung wird vom
Vorstand einberufen und vom Präsidenten geleitet.
Art. 23 Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Vereinsgeschäfte:
a) Wahl des Vorstandes und der Revisoren
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands, der Jahresrechnung und des Budgets
sowie des Berichts der Rechnungsrevisoren. Erteilung der Décharge.
c) Aufnahme und Ausschluss von Clubmitgliedern
d) Ernennung von Clubehrenmitgliedern
e) Festsetzung der Jahresbeiträge sämtlicher Mitgliederkategorien
f) Änderung der Statuten oder Anschluss an einen Verband
g) Genehmigung von Reglementen
h) Erledigung von Beschwerden gegenüber dem Vorstand
i) Auflösung des Ski-Clubs
j) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder, die mind. 5 Tage vor der Versammlung
schriftlich an den Präsidenten eingereicht wurden.

Art. 24 Vereinsbeschlüsse und Wahlen werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden
Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid. Wahlen und
Abstimmungen werden offen vorgenommen, sofern nicht geheime Durchführung verlangt und
von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Ein qualifiziertes Mehr von zwei Drittel der
an der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen ist notwendig für:
* die Änderung der Statuten (vgl. Art. 31)
* die Auflösung des Ski-Clubs (vgl. Art. 32)
Art. 25 Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden. Durch
schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder ist der
Vorstand hierzu verpflichtet. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Clubversammlungen
einberufen.
Art. 26 Im Vorstand des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans sollten mindestens folgenden Funktionen
mit stimmberechtigten Mitgliedern besetzt sein:
* Präsident, Präsidentin
* Vizepräsident, Vizepräsidentin
* Aktuar, Aktuarin
* Chef, Chefin Schneesport
* Kassier, Kassierin
Im Übrigen organisiert sich der Vorstand selbst. Die Mitglieder des Vorstands werden von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Ersatzwahlen wird das neue
Vorstandsmitglied für den Rest der ordentlichen Amtsdauer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern, wobei
die Anwesenheit des Clubpräsidenten oder Vizepräsidenten zwingend vorausgesetzt ist.
Art. 27 Dem Vorstand obliegt die Führung des Ski-Clubs PIZOL Wangs - Sargans. Er entscheidet über
sämtliche Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Cluborgan zugewiesen sind. Er
besorgt die laufenden Geschäfte des Clubs. Der Vorstand vertritt den Club nach aussen. Er
zeichnet durch die Unterschrift des Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Art. 28 Der Vorstand verfügt über die Ausgabenkompetenz im Rahmen des von der
Mitgliederversammlung genehmigten Budgets. Verpflichtungen über den Budgetrahmen
hinaus, sind nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich. In dringenden Fällen
kann diese auch nachträglich erfolgen.
Art. 29 Die zwei Rechnungsrevisoren werden jeweils für eine Amtsdauer von 2 Jahren von der
Mitgliederversammlung gewählt. Sie können für eine weitere Periode wiedergewählt werden.
Den Rechnungsrevisoren obliegt die Kontrolle der Rechnungsführung des Vorstandes und der
Berichterstattung an die Mitgliederversammlung. Sie erstatten der Mitgliederversammlung
Bericht über die Kontrollen.

5. VERSCHIEDENES
Art. 30 Das Rechnungsjahr (Vereinsjahr) des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans dauert vom 1.
Oktober bis 30 September.
Art. 31 Eine Statutenänderung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der an der Mitgliederversammlung
anwesenden Stimmen beschlossen werden.
Art. 32 Die Auflösung des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans kann nur mit Zweidrittelmehrheit der an der
Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des
Clubs wird das Vereinsvermögen nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten beim entsprechenden
Regionalverband zur treuhänderischen Verwaltung hinterlegt. Dieses Vermögen ist einem neuen
ortsansässigen Ski-Club zur Verfügung zu stellen. Wird innerhalb von 10 Jahren nach Auflösung
kein neuer Ski-Club gegründet, geht das Vermögen als Schenkung an den entsprechenden
Regionalverband.
Art. 33 Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung des Ski-Club PIZOL Wangs - Sargans
vom 08.11.2019 beschlossen und angenommen. Sie treten nach ihrer Genehmigung durch
das Präsidium von Swiss-Ski in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Statuten.
Art. 34 Die Statuten, Reglemente, Weisungen, Bestimmungen, etc. von Swiss-Ski sowie dem
entsprechenden Regionalverband gelten ergänzend zu den vorliegenden Clubstatuten.

Sargans, den 16.9.2019
Ski-Club PIZOL Wangs – Sargans


Präsident / Aktuarin


SC Pizol Statutenrevision Variante 16.9.2019 1/1